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Grundsätze zur Förderung

Der Förderverein zur Unterstützung von Pflegekindern Deutschland e.V. verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung durch die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Vollzeitpflege.

Dazu gehören insbesondere die materielle, finanzielle und ideelle Förderung von Pflegekindern öffentlicher und freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe.

Da Fördermittel nachrangige Leistungen sind, achtet der Förderverein darauf, dass zunächst alle öffentlichen und privaten Ansprüche ausgeschöpft werden, bevor er Mittel vergibt.

Folgende inhaltliche Schwerpunkte der Förderung sind uns wichtig:

Die Förderung soll auf die Zukunftssicherung des jeweiligen Pflegekindes oder jungen Erwachsenen ausgerichtet sein. Insbesondere soll die Förderung den Zuwendungsempfänger/innen nach der Zeit als Pflegekind ein eigenständiges und selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Hilfe zur Selbsthilfe ist ein wichtiges Förderprinzip. Ziel ist die Verbesserung der Lebensqualität und der Lebensperspektive. Ein weiteres Kriterium in diesem Zusammenhang ist die nachhaltige Wirkung der Förderung.

Die Förderung soll gegenüber dem Pflegekind vollumfänglich transparent sein und seine Beteiligung im gesamten Prozess berücksichtigt werden.

Ebenso sollen Chancengleichheit und Diversität bei der Förderung berücksichtigt werden. Der Förderverein steht für eine inklusive Gesellschaft. Förderungen sollen diesem Grundgedanken entsprechen.

Für die Antragstellung und Antragfristen:

Antragsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die in Pflegefamilien sind oder waren. Somit werden Einzelpersonen gefördert.

Für den Antrag können sich die Antragsstellenden von einer volljährigen Person unterstützen lassen. Dies kann z.B. die Pflegemutter oder der Pflegevater sein.

Für den Antrag ist eine Begründung erforderlich verbunden mit der Darstellung, ob bereits andere Finanzierungsquellen überprüft wurden bzw. welche Antragsablehnungen es gab. Dies dient der Sicherung, dass die Förderung nur für Vorhaben oder Maßnahmen erfolgt, die anderweitig nicht zu realisieren sind.

Zudem muss dem Antrag eine Aufstellung über die gewünschte materielle, finanzielle oder ideele Zuwendung beigelegt sein, so dass nachvollziehbar ist, für was und wie die Mittelzuwendung erfolgen soll.

Die Förderhöhe wird nach dem jeweiligen Einzelfall festgelegt.

Was ist förderfähig?

Förderfähig sind Geld- und Sachleistungen, die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit besonderer Lebenssituation in der Gestaltung ihrer Zukunft nachhaltig unterstützen und der Verbesserung ihrer Lebenssituation dienen. Richtschnur können z.B. spezifische Begabungen oder Beeinträchtigungen sein.

Was ist nicht förderfähig?

Nicht förderfähig sind Leistungen, bei denen Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern bestehen.

Einsatz von Eigenmitteln

Bei Kindern und Jugendlichen, die sich aktuell in einer Pflegemaßnahme befinden, sollen in einem angemessenen Umfang Eigenmittel eingesetzt werden.

Antragsfristen:

Anträge können während des gesamten Kalenderjahres gestellt werden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung erhalten Sie auf Nachfrage oder bei Antragsstellung.

 

 

Unsere Kontaktdaten für einen Förderantrag:

Marburg

Neuhöfe 19
35041 Marburg

Telefon

064219484270

Email

info(at)foerderverein-pflegekinder-deutschland.de

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